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KI-Verordnung im Handwerk: Was Artikel 4 von Ihrem Betrieb verlangt

Die europäische KI-Verordnung, auch EU AI Act genannt, betrifft nicht nur Konzerne. Sobald jemand in Ihrem Betrieb KI für die Arbeit nutzt, gilt eine Pflicht: Sie müssen die KI-Kompetenz Ihres Teams fördern. Hier steht, was das konkret heißt.

Was die KI-Verordnung ist

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende Gesetz für künstliche Intelligenz in der EU. Sie gilt in Deutschland direkt, ohne eigenes deutsches Gesetz. Sie teilt KI-Systeme nach Risiko ein: Verbotene Anwendungen wie Social Scoring, Hochrisiko-Systeme etwa in Personalauswahl oder kritischer Infrastruktur, und alles andere mit geringerem Risiko.

Für ein Handwerksbüro, das KI für Angebote, Mails und Berichte nutzt, sind die strengen Hochrisiko-Regeln in aller Regel nicht einschlägig. Eine Pflicht trifft aber jeden Betrieb: Artikel 4.

Artikel 4: Pflicht zur KI-Kompetenz

Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025. Er richtet sich an Anbieter und an Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Das ist bereits Ihr Betrieb, wenn die Büroangestellte mit ChatGPT, Claude oder Copilot Kundenmails schreibt.

KI-Kompetenz heißt im Gesetz: die Fähigkeiten und das Wissen, KI sachkundig einzusetzen und ihre Chancen und Risiken zu kennen. Für den Alltag übersetzt:

  • Ihre Leute wissen, was die KI kann und wo sie Fehler macht (zum Beispiel erfundene Fakten, sogenannte Halluzinationen)
  • Sie wissen, welche Daten eingegeben werden dürfen und welche nicht
  • Sie prüfen Ergebnisse, bevor ein Angebot oder eine Mail rausgeht
  • Es gibt einen Ansprechpartner, wenn etwas unklar ist

Was sich im Juli 2026 geändert hat

Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU die KI-Verordnung nachjustiert. Die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 hat Artikel 4 mit Wirkung zum 27. Juli 2026 neu gefasst.

Bis Juli 2026Seit 27. Juli 2026
Betriebe sollen nach besten Kräften sicherstellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt.Betriebe müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals unterstützen. Ein bestimmtes Niveau einzelner Mitarbeiter müssen sie nicht garantieren.

Die Pflicht ist also entschärft, aber nicht abgeschafft. Sie müssen weiterhin etwas tun und das belegen können. Zusätzlich sollen EU-Kommission und Mitgliedstaaten gerade kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfen und Beispielen unterstützen.

Betrifft das meinen Betrieb?

Ja, sobald KI beruflich genutzt wird, unabhängig von der Betriebsgröße. Es gibt keine Ausnahme für Kleinbetriebe. Auch wenn Mitarbeiter KI ungefragt auf dem eigenen Handy für die Arbeit nutzen, ist das ein Thema für Sie als Chef.

Drohen Bußgelder? Für Artikel 4 selbst sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Trotzdem: Passiert durch falsch genutzte KI ein Schaden, etwa ein fehlerhaftes Angebot oder ein Datenleck, kann fehlende Schulung bei der Frage nach der Sorgfalt eine Rolle spielen.

Was Sie konkret tun sollten

  1. Überblick verschaffen: Wer nutzt welche KI wofür? Oft mehr, als der Chef denkt.
  2. Ein Werkzeug festlegen: Ein Firmen-Account mit Business-Tarif statt privater Gratis-Apps.
  3. Regeln aufschreiben: Eine kurze KI-Richtlinie: welche Daten erlaubt sind, wer prüft, was nicht geht.
  4. Schulen: Passend zur Aufgabe. Das Büro braucht mehr als der Monteur, der nur Berichte einspricht.
  5. Dokumentieren: Wer wurde wann worin geschult? Eine Teilnehmerliste mit Inhalten reicht in der Regel.
  6. Auffrischen: Bei neuen Mitarbeitern und wenn sich das Werkzeug deutlich ändert.

Genau diese Punkte deckt unsere KI-Einführung ab: Schulung für Büro und Baustelle, KI-Regeln auf einer Seite und ein Schulungsnachweis mit Teilnehmerliste. Und weil Schulung Teil der Einführung ist, ist sie über den Digitalbonus Bayern mitförderfähig.

Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (Artikel 50)

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Für Betriebe, die KI nutzen, heißt das in drei Fällen: kennzeichnen.

WasKennzeichnen?Wie
Chatbot auf der Website, KI-TelefonassistentJaSpätestens beim ersten Kontakt sagen oder anzeigen, dass eine KI antwortet
Realistische KI-Bilder oder -Videos von Personen, Orten oder Ereignissen (Deepfakes)JaDirekt am Bild oder Video, zum Beispiel „KI-generiert“ in der Ecke oder in der Bildunterschrift
KI-Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informierenJa, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle VerantwortungHinweis direkt beim Text
Angebote, Kundenmails, Berichte, Werbetexte, die Sie selbst prüfenNeinKeine Pflicht, Sie bleiben aber für den Inhalt verantwortlich
Erkennbar künstliche Grafiken, Illustrationen, ComicsIn der Regel neinWo Verwechslung mit echten Fotos droht, trotzdem kennzeichnen

Reicht ein Satz im Impressum? Nein. Ein Pflicht-Hinweis muss dort stehen, wo der Besucher dem Inhalt begegnet: am Bild, im Video, im Chatfenster, beim Text. Ein allgemeiner Hinweis im Impressum ist freiwillig möglich, ersetzt die Kennzeichnung am Inhalt aber nicht. Ein Beispiel für so einen freiwilligen Hinweis steht in unserem Impressum.

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern belegt werden, zuständig ist in Deutschland die Bundesnetzagentur. Unabhängig davon können täuschende KI-Bilder, etwa geschönte Referenzfotos, wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Für das Handwerk die einfache Regel: Echte Baustellenfotos zeigen, KI-Bilder als solche kennzeichnen.

Der Digital Omnibus hat an diesen Pflichten für Betriebe nichts verschoben. Mehr Zeit bekamen nur Anbieter von KI-Systemen für die technische Markierung ihrer Inhalte.

KI-Verordnung und Datenschutz

Die KI-Verordnung ersetzt nicht die DSGVO, beides gilt nebeneinander. Wer Kundendaten in eine KI eingibt, verarbeitet personenbezogene Daten. Wichtig sind deshalb ein Business-Tarif mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), die Einstellung, dass Eingaben nicht zum Training genutzt werden, und klare Regeln, was anonymisiert wird. Bei Anbietern mit Sitz in den USA kommen EU-Standardvertragsklauseln dazu.

Häufige Fragen zur KI-Schulungspflicht

Brauche ich ein Zertifikat für meine Mitarbeiter?

Nein. Die Verordnung schreibt kein Zertifikat und keine Prüfung vor. Sinnvoll ist ein Nachweis, wer wann worin geschult wurde.

Reicht ein Online-Video als Schulung?

Die Maßnahmen sollen zu den Aufgaben und dem Einsatz passen. Ein allgemeines Video ist besser als nichts, eine Schulung am eigenen Werkzeug mit den eigenen Vorlagen deckt die Anforderungen deutlich besser ab.

Gilt das auch, wenn nur ich als Chef KI nutze?

Artikel 4 bezieht sich auf Personal und andere Personen, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten. Nutzen Sie KI nur selbst, betrifft es vor allem Sie. Sobald Büro oder Monteure dazukommen, sollten Sie diese einbeziehen.

Ist ChatGPT nach der KI-Verordnung erlaubt?

Ja. Allgemeine KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude, Copilot oder Gemini dürfen beruflich genutzt werden. Die Pflichten für die Modelle selbst tragen die Anbieter. Für Sie als Betreiber zählen vor allem Schulung, Regeln und Datenschutz.

Muss ich KI-Texte auf meiner Website kennzeichnen?

Meist nicht. Texte, die Sie vor der Veröffentlichung prüfen und verantworten, sind ausgenommen, Werbetexte und Leistungsbeschreibungen fallen ohnehin nicht darunter. Kennzeichnen müssen Sie realistische KI-Bilder und -Videos sowie Chatbots und Telefonassistenten.

Muss ins Impressum ein Hinweis auf KI?

Nein, eine solche Pflicht gibt es nicht. Ein freiwilliger Transparenzhinweis kann sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die Kennzeichnung direkt am Bild, Video oder Chatfenster.

Ab wann gilt die KI-Verordnung insgesamt?

Sie ist im August 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt. Verbote und Artikel 4 gelten seit Februar 2025, weite Teile einschließlich der Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 seit August 2026. Einige Fristen für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus nach hinten verschoben.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Ihre Handwerkskammer.

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